Häufige Fragen

Häufige Fragen drehen sich bei uns fast immer um dieselben sechs Themen. Wir haben sie hier gesammelt und kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns an: 06747 950060. Sie erreichen uns auch über WhatsApp, rund um die Uhr.

Führerschein, Zulassung und Versicherung

Darf ich ein Seniorenmobil ohne Führerschein fahren?

Ja, wenn drei Dinge zusammenkommen. Sie sind vor dem 1. April 1965 geboren. Das Fahrzeug hat drei Räder. Und es fährt höchstens 25 km/h. Dann gilt § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, und Sie brauchen keine Fahrerlaubnis. Fehlt eine der drei Bedingungen, greift die Regel nicht. Sie müssen dafür nichts beantragen und nichts nachweisen. Bei einer Kontrolle zählt allein Ihr Geburtsdatum im Personalausweis. Ausführlich steht das im Ratgeber Führerschein.

Ich bin nach dem 1. April 1965 geboren. Was brauche ich dann?

Sie brauchen mindestens die Klasse AM. Die haben die meisten Menschen bereits, ohne es zu wissen. Denn sie steckt im Autoführerschein der Klasse B und ebenso in den alten Klassen 3, 4 und 5. Für Fahrzeuge bis 25 km/h genügt außerdem eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer nie einen Führerschein gemacht hat, kann die Klasse AM nachholen; dafür ist eine Prüfung nötig. Alle Fälle stehen im Ratgeber Führerschein.

Ich habe meinen Autoführerschein abgegeben. Darf ich trotzdem fahren?

Ja. Die Regel fragt nach Ihrem Geburtsdatum, nicht nach einem Papier. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf ein dreirädriges Fahrzeug bis 25 km/h fahren — auch nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins. Für viele unserer Kunden ist genau das der Grund für den Kauf. Anders liegt der Fall, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht. Dann kann die Behörde auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge untersagen. Klären Sie das bitte vor dem Kauf mit Ihrer Führerscheinstelle.

Gilt die Regel auch für vierrädrige Fahrzeuge?

Nein, der Stichtag gilt nur für dreirädrige Fahrzeuge. Bei vier Rädern hängt die Einstufung an den Papieren des einzelnen Fahrzeugs. Deshalb geben wir dazu keine pauschale Zusage. Wenn Sie ein vierrädriges Modell im Auge haben, klären wir das vor Ihrer Bestellung und sagen Ihnen das Ergebnis. Das ist kein Ausweichen, sondern der einzig saubere Weg. Welche Bauart sonst zu Ihnen passt, steht im Ratgeber Drei oder vier Räder.

Muss ich mein Fahrzeug beim Amt anmelden?

Nein, ein Behördengang entfällt. Fahrzeuge mit 25 oder 45 km/h sind zulassungsfrei. Sie brauchen aber ein Versicherungskennzeichen. Das bekommen Sie direkt bei einer Versicherung, ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Dafür genügen die Fahrzeugpapiere, die bei der Lieferung dabei sind. Für dreirädrige Fahrzeuge beginnen die Beiträge bei rund 2,93 Euro im Monat. Das Kennzeichen wird jedes Jahr am 1. März gewechselt. Wer später im Jahr kauft, zahlt anteilig weniger. Mehr im Ratgeber Versicherungskennzeichen.

Muss ich Kfz-Steuer zahlen oder zum TÜV?

Nein, beides entfällt. Für Fahrzeuge mit 25 oder 45 km/h fällt keine Kfz-Steuer an. Eine Hauptuntersuchung ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Damit sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Termine. Eine jährliche Durchsicht empfehlen wir trotzdem — vor allem Bremsen, Reifen und Akku. Die kann jede freie Zweiradwerkstatt erledigen. Was Ihr Fahrzeug im Jahr wirklich kostet, rechnen Sie im Kostenrechner nach.

Muss ich beim Fahren einen Helm tragen?

Nein. Bei Kabinenrollern und Seniorenmobilen ersetzt der Sicherheitsgurt den Helm. Sie steigen also ein, schnallen sich an und fahren los. Für viele unserer Kundinnen und Kunden ist das ein wichtiger Punkt, gerade auf dem Weg zum Arzt oder zum Friseur. Angurten ist dabei Pflicht und nicht Empfehlung. Legen Sie den Gurt auch auf kurzen Wegen an, selbst wenn es nur bis zum Supermarkt geht.

Vor dem Kauf: Auswahl und Beratung

Woher weiß ich, welches Modell zu mir passt?

Vier Fragen genügen meistens. Wie weit ist Ihr längster Weg? Wo steht das Fahrzeug nachts, und gibt es dort Strom? Fahren Sie allein oder zu zweit? Und wollen Sie auch im Winter fahren? Aus diesen Antworten ergibt sich fast immer das richtige Fahrzeug. Genau diese Fragen stellt Ihnen unser Modellfinder und filtert die passenden Modelle heraus. Wenn Sie lieber sprechen: 06747 950060.

Kann ich mich auch abends oder am Wochenende beraten lassen?

Ja, Beratung ist rund um die Uhr möglich. Unsere digitalen Assistenten erreichen Sie am Telefon unter 06747 950060 und über WhatsApp. Sie antworten auch nachts, am Sonntag und an Feiertagen. Sie können also in Ruhe fragen, wenn Sie Zeit haben — und nicht nur dann, wenn ein Büro geöffnet hat. Fragen zu Modellen, Führerschein, Lieferung und Bezahlung werden dort beantwortet.

Mit wem spreche ich, wenn ich bei Ihnen anrufe?

Sie sprechen mit einem digitalen Assistenten. Das ist ein KI-System, und wir sagen Ihnen das offen — so schreibt es Artikel 50 der KI-Verordnung vor. Der Assistent beantwortet Fragen zu Fahrzeugen, Führerschein, Lieferung und Bezahlung, am Telefon und über WhatsApp. Sie können ganz normal sprechen, in Ihrem Tempo. Wenn etwas unklar bleibt, fragen Sie einfach noch einmal nach. Es gibt keine dumme Frage und keine Wartemusik.

Was ist der Unterschied zwischen einem Seniorenmobil und einem Kabinenroller?

Das Dach. Ein Seniorenmobil ist offen; Sie sitzen im Freien und fahren bei gutem Wetter. Ein Kabinenroller hat eine geschlossene Kabine, eine Heizung und zwei Sitzplätze. Damit fahren Sie auch im November zum Arzt. Der Kabinenroller ist größer, schwerer und teurer, das Seniorenmobil wendiger und einfacher abzustellen. Welches zu Ihnen passt, hängt vor allem daran, ob Sie das ganze Jahr fahren wollen. Der Ratgeber Kabinenroller oder Seniorenmobil vergleicht beide.

Kann ich jemanden mitnehmen?

Im Kabinenroller ja, dort gibt es zwei Sitzplätze. Bei den offenen Seniorenmobilen hängt es vom Modell ab; die meisten sind für eine Person gebaut. Sagen Sie uns vor der Bestellung Bescheid, wenn Sie regelmäßig zu zweit unterwegs sein wollen. Denken Sie dabei an die Reichweite: Zwei Personen kosten spürbar Kilometer, besonders am Berg. Wer oft zu zweit fährt, sollte die größere Akku-Ausführung wählen.

Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse etwas dazu?

Dazu können wir Ihnen nichts zusagen, und wir versuchen es auch nicht. Über eine Kostenübernahme entscheidet allein Ihre Kasse, auf Grundlage einer ärztlichen Einschätzung. Unsere Fahrzeuge sind Fahrzeuge für die Straße, keine verordnete Versorgung. Wenn eine Beteiligung für Sie entscheidend ist, sprechen Sie zuerst mit Arzt und Kasse. Warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie kaufen. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Kostenübernahme.

Was kostet mich das Fahrzeug im laufenden Betrieb?

Wenig, verglichen mit einem Auto. Der Strom liegt bei rund einem Euro auf hundert Kilometer. Die Haftpflicht beginnt für dreirädrige Fahrzeuge bei etwa 2,93 Euro im Monat. Kfz-Steuer fällt nicht an, eine Hauptuntersuchung ebenfalls nicht. Es bleiben Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge und irgendwann ein neuer Akku. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner nach. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Kosten.

Bestellung, Bezahlung und Finanzierung

Wie kann ich bezahlen?

Zwei Wege stehen offen: Vorkasse per Überweisung und PayPal. Die meisten Kunden überweisen. Sie bekommen dafür eine Rechnung mit unserer Bankverbindung und überweisen in Ruhe bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, geht Ihr Fahrzeug in den Versand. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie der einfachere ist, fragen Sie uns.

Kann ich auf Rechnung oder per Nachnahme kaufen?

Nein, beides bieten wir nicht an. Ein Kauf auf Rechnung ist bei uns nicht möglich, eine Nachnahme ebenso wenig. Der Grund ist der Wert der Fahrzeuge und der Transport per Spedition. Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen möchten, rufen Sie uns bitte an. Was dazu geht und was nicht, steht unter Finanzierung.

Kann ich den Kaufpreis in Raten zahlen?

Einen eigenen Ratenkauf bieten wir nicht an. PayPal macht manchen Kunden im Bezahlvorgang von sich aus ein Angebot dazu; ob Sie eines bekommen, entscheidet PayPal allein. Wenn Sie über die Finanzierung sprechen möchten, rufen Sie uns an. Ein Gedanke vorab: Für viele unserer Kunden ist die Anschaffung niedriger als die laufenden Kosten des Autos, das dadurch wegfällt. Rechnen Sie das im Kostenrechner gegen.

Meine PayPal-Zahlung wird abgelehnt. Woran liegt das?

Meistens am Bestelllimit bei PayPal. Viele Konten sind auf 2.000 Euro je Zahlung begrenzt. Liegt der Kaufpreis darüber, wird die Zahlung nicht genehmigt — nicht weil mit Ihrem Konto etwas nicht stimmt. Ein Anruf beim PayPal-Kundendienst genügt meist, um das Limit anzuheben. Oder Sie wählen eine andere Zahlart, zum Beispiel die Überweisung per Vorkasse. Melden Sie sich bei uns, dann stellen wir die Bestellung um.

Kann ich das Fahrzeug zurückgeben, wenn es mir nicht gefällt?

Ja, Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht. Wichtig ist eine Bedingung: Das Fahrzeug darf zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als 30 Kilometer gefahren sein. Damit können Sie in Ruhe ausprobieren, ob Sie zurechtkommen — im Ort, vor der Tür, auf Ihren gewohnten Wegen. Sagen Sie uns einfach Bescheid, wenn es nicht passt. Alle Einzelheiten stehen unter Widerruf.

Wie kommt das Fahrzeug zurück, wenn ich widerrufe?

Darum kümmern wir uns. Sie müssen keine Spedition suchen und nichts verpacken. Wir organisieren die Rückholung und stimmen den Termin mit Ihnen ab — per Spedition oder mit unserem eigenen Fahrzeug. Nach Eingang bei uns erstatten wir Ihnen alles, was Sie gezahlt haben — den Kaufpreis und auch die 99 Euro Lieferkosten. Davon abgezogen werden die Kosten der Rückholung, die wir auf 99 Euro schätzen. Heben Sie die Stahlpalette bis zum Ablauf der Frist auf; das erleichtert den Rücktransport.

Lieferung und die ersten Tage

Wie lange dauert es, bis mein Fahrzeug bei mir ist?

In der Regel 3 bis 15 Werktage nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Geld bei uns ankommt, nicht der Tag der Bestellung. Ist ein Modell gerade ausverkauft, dauert es 14 bis 21 Werktage. Ob ein Fahrzeug vorrätig ist, sagen wir Ihnen vor der Bestellung. Verzögert sich etwas bei der Spedition, melden wir uns bei Ihnen. Mehr zum Ablauf steht unter Lieferung.

Muss ich das Fahrzeug selbst zusammenbauen?

Nein, es kommt fahrbereit montiert an. Das Fahrzeug steht auf einer Stahlpalette und ist so gegen Transportschäden gesichert. In Einzelfällen sind noch Kleinteile anzubringen, etwa die Außenspiegel. Das ist in wenigen Minuten erledigt. Das Ladegerät liegt bei, ebenso die Fahrzeugpapiere, die Sie für die Versicherung brauchen. Sie müssen also nichts nachkaufen, um losfahren zu können.

Wie wird geliefert, und erfahre ich den Termin vorher?

Die Lieferung läuft über eine Spedition. Die Spedition meldet sich vor der Zustellung telefonisch und stimmt den Termin mit Ihnen ab. Halten Sie Ihre Telefonnummer deshalb bitte aktuell. Sagen Sie uns auch Bescheid, wenn die Zufahrt eng ist oder ein Hoftor abgeschlossen wird. Sorgen Sie dafür, dass jemand zu Hause ist. Zu zweit lässt sich das Fahrzeug anschließend leichter bewegen.

Wie bekomme ich das Fahrzeug von der Palette?

Sie schrauben das Stahlgestell auf und rollen das Fahrzeug herunter. Nehmen Sie sich dafür Zeit und holen Sie jemanden dazu — einen Nachbarn, den Sohn, die Tochter. Ein Seniorenmobil wiegt je nach Modell über hundert Kilogramm. Zwei stabile Bretter als Rampe helfen, wenn keine zur Hand ist. Bewahren Sie die Palette auf, solange Ihre 14 Tage Widerrufsfrist laufen.

Was muss ich in den ersten Tagen erledigen?

Drei Dinge. Erstens: das Versicherungskennzeichen besorgen und hinten anbringen. Zweitens: den Akku einmal vollständig laden. Drittens: die ersten Runden auf einem ruhigen Platz drehen, bevor Sie in den Verkehr fahren. Ein Parkplatz am Sonntagmorgen ist dafür ideal. Üben Sie Anfahren, Bremsen und enge Kurven. Was in den ersten Wochen sonst noch wichtig ist, steht im Ratgeber Die ersten Wochen.

Kann ich das Fahrzeug bei Ihnen abholen?

Ja, Abholung ist möglich. Unser Standort ist die Industriestraße 1 in 56283 Halsenbach. Bei Abholung können Sie mit EC-Karte oder bar bezahlen. Melden Sie sich vorher an, damit das gewünschte Fahrzeug bereitsteht. Denken Sie an einen passenden Anhänger oder Transporter: Ein Seniorenmobil wiegt über hundert Kilogramm und passt in keinen Kofferraum. Zur Abstimmung rufen Sie 06747 950060 an.

Service, Reparatur und Ersatzteile

Wer repariert mein Fahrzeug, wenn etwas kaputtgeht?

Eine Werkstatt in Ihrer Nähe. Wir arbeiten mit über 300 Partnerwerkstätten in Deutschland zusammen. Bremsen, Reifen, Verkleidung und Federung erledigt außerdem jede freie Roller- oder Zweiradwerkstatt; dafür brauchen Sie keine Freigabe von uns. Nur bei Motor, Steuerung oder Ladegerät rufen Sie bitte zuerst bei uns an. Dann suchen wir den passenden Betrieb oder holen das Fahrzeug ab. Mehr dazu unter Service.

Muss ich dafür zu Ihnen nach Halsenbach fahren?

In aller Regel nicht. Das ist der Sinn der über 300 Partnerwerkstätten: Der Service kommt zu Ihnen, nicht Sie zu uns. Ein Seniorenmobil lässt sich nicht eben in den Kofferraum legen, deshalb wäre alles andere unpraktisch. Nur wenn sich ein Fehler an Motor oder Steuerung vor Ort nicht lösen lässt, holen wir das Fahrzeug ab und bringen es anschließend zurück.

Wie lange dauert eine Reparatur?

Das sagen wir Ihnen ehrlich nicht pauschal. Die Dauer hängt am Fehler, am benötigten Teil und an der Auslastung der Werkstatt. Wer ohne Kenntnis des Defekts eine Frist nennt, rät nur. Was wir Ihnen sofort sagen können, ist der nächste Schritt — sobald wir wissen, worum es geht. Rufen Sie unter 06747 950060 an und beschreiben Sie, was passiert. Ein Foto über WhatsApp erspart oft drei Rückfragen.

Bekomme ich auch in ein paar Jahren noch Ersatzteile?

Für die Fahrzeuge aus unserem Programm sind Ersatzteile erhältlich, auch für ältere Modelle. Sagen Sie uns, welches Fahrzeug Sie fahren und welches Teil fehlt, dann klären wir die Beschaffung. Hilfreich sind dabei die Modellbezeichnung, das ungefähre Kaufjahr und ein Foto der betroffenen Stelle. Verschleißteile wie Reifen oder Bremsbeläge bekommen Sie oft direkt bei der Werkstatt vor Ort.

Wie lange habe ich Gewährleistung?

24 Monate ab Erhalt des Fahrzeugs. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, rufen Sie bitte zuerst bei uns an, bevor Kosten entstehen. Dann klären wir die Abwicklung mit Ihnen und der Werkstatt. Nicht darunter fällt normaler Verschleiß: Reifen, Bremsbeläge und Akkus nutzen sich mit der Zeit ab. Das ist kein Mangel, sondern Gebrauch. Wie Sie die Lebensdauer des Akkus verlängern, steht im Ratgeber Akku pflegen.

Muss mein Fahrzeug regelmäßig gewartet werden?

Vorgeschrieben ist nichts, sinnvoll ist eine Durchsicht im Jahr. Achten Sie dabei auf drei Punkte: Bremsen, Reifen und Akku. Das kann jede freie Zweiradwerkstatt erledigen. Dazwischen genügt einmal im Monat eine kurze Runde um das Fahrzeug: Luftdruck prüfen, Licht einschalten, Bremse ziehen, nach losen Schrauben schauen. Ein Elektrofahrzeug hat kein Öl, keinen Zahnriemen und keinen Auspuff. Es gibt also wenig, was regelmäßig fällig wird.

Akku, Reichweite und Pflege

Was ist der Unterschied zwischen Blei-Gel und Lithium?

Gewicht, Ladeort und Lebensdauer. Blei-Gel-Akkus sind fest verbaut und bleiben im Fahrzeug. Sie halten rund 500 Ladezyklen bis auf 80 Prozent Restkapazität und sind nicht kälteempfindlich. Ein Lithium-Akku wiegt etwa 9 Kilogramm und lässt sich herausnehmen. Sie tragen ihn in die Wohnung und laden ihn an jeder normalen Steckdose. Er hält rund 1.000 Ladezyklen bis auf 80 Prozent. Welcher passt, entscheidet Ihr Stellplatz — mehr im Ratgeber Blei-Gel oder Lithium.

Wie weit komme ich mit einer Ladung wirklich?

Weniger, als im Datenblatt steht. Die Angaben sind Bestwerte: ebene Strecke, mildes Wetter, neuer Akku, ein Fahrer. Im Alltag rechnen Sie im Sommer mit 70 bis 80 Prozent davon, im Winter mit 50 bis 60 Prozent. Kälte, Zuladung, Steigungen und Zusatzverbraucher wie Licht oder Heizung senken die Reichweite. Maßgeblich für die Modellwahl ist Ihr längster Einzelweg, hin und zurück gerechnet. Der Ratgeber Reichweite rechnet das Schritt für Schritt vor.

Kann der Akku überladen werden?

Nein, das Ladegerät schaltet automatisch ab. Sie können das Fahrzeug also über Nacht an der Steckdose lassen. Die meisten Ladegeräte zeigen den Zustand über eine Kontrollleuchte: Rot bedeutet, es lädt noch, Grün bedeutet voll. Sie müssen keinen Wecker stellen und nicht daneben stehen bleiben. Laden Sie am besten immer dann, wenn Sie das Fahrzeug ohnehin abstellen.

Was mache ich mit dem Akku im Winter?

Das hängt vom Akku-Typ ab. Ein Blei-Gel-Akku ist nicht kälteempfindlich und darf im Fahrzeug bleiben, auch bei Frost. Einen Lithium-Akku nehmen Sie bei Minusgraden heraus und holen ihn ins Warme. Laden Sie ihn nie bei Frost. Bringen Sie ihn erst in einen frostfreien Raum, lassen Sie ihn auf Zimmertemperatur kommen und stecken Sie ihn dann an. Kälte kostet außerdem Reichweite. Das ist normal und geht im Frühjahr zurück.

Muss ich laden, wenn das Fahrzeug längere Zeit steht?

Ja, mindestens alle zwei Monate. Das gilt für beide Akku-Typen. Ein Akku entlädt sich auch im Stand langsam. Wird er dabei zu tief entladen, nimmt er dauerhaft Schaden — und das ist kein Gewährleistungsfall, sondern ein vermeidbarer Fehler. Schreiben Sie sich zwei Termine in den Kalender, etwa Anfang Dezember und Anfang Februar. Ein voller Akku übersteht den Winter problemlos. Mehr im Ratgeber Akku pflegen.

Kann ich an einer Ladesäule für Autos laden?

Ja, mit einem Typ-2-auf-Schuko-Kabel. Die Typ-2-Seite kommt in die Ladesäule, in die Schuko-Steckdose stecken Sie das mitgelieferte Ladegerät Ihres Fahrzeugs. Solche Kabel sind im Handel gängig und nicht teuer. Für den Alltag brauchen Sie das aber selten: Eine gewöhnliche Haushaltssteckdose genügt vollkommen. Praktisch ist es unterwegs, wenn am Ziel keine normale Steckdose zur Verfügung steht.

Wie pflege ich mein Fahrzeug richtig?

Mit Schlauch, Schwamm und Tuch — nicht mit Hochdruck. Waschstraßen und Hochdruckreiniger sind tabu, denn der harte Strahl drückt Wasser in Elektrik und Lager. Spülen Sie grob mit dem Wasserschlauch vor, schäumen Sie mit einem Autoschwamm ein, spülen Sie ab und trocknen Sie mit einem Mikrofasertuch nach. Prüfen Sie bei der Gelegenheit den Reifendruck; üblich sind 2,5 bar. Luft bekommen Sie kostenlos an jeder Tankstelle.