Es ist die Frage, mit der fast jedes Gespräch bei uns beginnt: Darf ich das überhaupt fahren? Die gute Nachricht vorweg — für die meisten unserer Kundinnen und Kunden lautet die Antwort ja. Die Regel dahinter ist einfacher, als viele denken, aber sie hat drei Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Dieser Ratgeber erklärt sie in Ruhe.
Die Regel in einem Satz
Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ohne Fahrerlaubnis führen. Das steht in § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Drei Bedingungen, alle drei müssen zutreffen:
- Ihr Geburtsdatum liegt vor dem 1. April 1965.
- Das Fahrzeug hat drei Räder.
- Das Fahrzeug fährt höchstens 25 km/h.
Fehlt eine davon, greift die Regel nicht. Ein vierrädriges Fahrzeug fällt heraus, auch wenn es nur 25 km/h fährt. Ein dreirädriges Fahrzeug mit 45 km/h fällt ebenfalls heraus. Und wer nach dem Stichtag geboren ist, braucht eine Fahrerlaubnis — egal wie das Fahrzeug gebaut ist.
Warum ausgerechnet der 1. April 1965?
Das Datum hat einen historischen Grund. Wer vor diesem Tag geboren wurde, durfte nach dem damaligen Recht bestimmte langsame Fahrzeuge ohne Prüfung fahren. Diese Berechtigung wurde beim Umbau des Fahrerlaubnisrechts nicht rückwirkend gestrichen, sondern für den betroffenen Jahrgang erhalten. Man nennt so etwas Bestandsschutz.
Für Sie heißt das: Diese Berechtigung ist an Ihre Person gebunden, nicht an ein Papier. Sie können sie nicht verlieren, weil Sie sie nie beantragt haben.
Ich habe meinen Führerschein abgegeben — darf ich trotzdem fahren?
Ja. Das ist der Punkt, der die meisten überrascht, und er ist für viele der eigentliche Grund für den Kauf.
Die Regel fragt nach Ihrem Geburtsdatum, nicht nach einem Führerschein. Wenn Sie Ihren Autoführerschein freiwillig abgegeben haben, weil das Autofahren zu anstrengend geworden ist, ändert das nichts: Ein dreirädriges Fahrzeug bis 25 km/h dürfen Sie weiterhin fahren.
Eine wichtige Einschränkung gibt es allerdings. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht entzogen wurde, oder wenn ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, sieht die Sache anders aus. In diesen Fällen kann die Behörde auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen. Das ist selten, aber es kommt vor. Wenn das auf Sie zutrifft, klären Sie es vor dem Kauf mit Ihrer Führerscheinstelle — und sprechen Sie uns offen darauf an. Wir haben lieber ein ehrliches Gespräch vorher als eine Rückabwicklung nachher.
Ich bin nach dem 1. April 1965 geboren. Was brauche ich?
Dann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis — aber vermutlich haben Sie sie bereits.
Für Fahrzeuge bis 25 km/h genügt die Mofa-Prüfbescheinigung. Die bekommt man in einer Fahrschule ohne theoretische oder praktische Prüfung im heutigen Sinn; es ist ein überschaubarer Kurs, der an einem Wochenende zu schaffen ist.
Wer einen Autoführerschein hat, braucht gar nichts weiter: Die Klasse B schließt die Berechtigung für diese Fahrzeuge ein. Dasselbe gilt für die alten Klassen 3, 4 und 5, die vor 1999 ausgestellt wurden.
Für schnellere Fahrzeuge mit 45 km/h brauchen Sie mindestens die Klasse AM. Auch sie steckt in jedem Autoführerschein. Wer nie einen Führerschein gemacht hat, kann die Klasse AM ab 16 Jahren erwerben; dafür ist eine Prüfung nötig.
Was ist mit vier Rädern?
Hier wird es unübersichtlich, und deshalb sagen wir dazu grundsätzlich nichts Pauschales. Vierrädrige Fahrzeuge fallen je nach Bauart und Eintragung in unterschiedliche Klassen. Manche gelten als Leichtkraftfahrzeuge, manche als etwas anderes. Der Stichtag 1. April 1965 ist auf dreirädrige Fahrzeuge zugeschnitten.
Deshalb finden Sie auf unseren Produktseiten bei vierrädrigen Modellen keine Zusage zur Führerscheinfreiheit, sondern die Bitte, das vorher mit uns zu klären. Das ist keine Ausflucht, sondern der einzig saubere Weg: Was gilt, hängt an den Papieren des konkreten Fahrzeugs. Wir schauen für Ihre Bestellung nach und sagen Ihnen das Ergebnis, bevor Sie kaufen.
Was ich sonst noch brauche — auch ohne Führerschein
Führerscheinfrei heißt nicht formlos. Diese drei Dinge gehören dazu:
Ein Versicherungskennzeichen. Jedes Fahrzeug ab 6 km/h braucht eine Haftpflichtversicherung und das kleine Kennzeichen, das Sie hinten anbringen. Sie bekommen es direkt bei der Versicherung, ohne Behördengang. Für dreirädrige Fahrzeuge beginnen die Beiträge bei rund 2,93 Euro im Monat. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar; wer später im Jahr kauft, zahlt anteilig weniger. Mehr dazu im Ratgeber Versicherungskennzeichen.
Kein TÜV, keine Steuer. Fahrzeuge bis 25 km/h brauchen keine Hauptuntersuchung und keine Kfz-Steuer. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Termine.
Die Straße. Mit 25 km/h fahren Sie auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg. Wo genau Sie fahren dürfen, steht im Ratgeber Wo darf ich fahren?
Drei Fälle aus der Praxis
Frau K., 79, hat nie einen Führerschein gemacht. Sie ist 1947 geboren, also vor dem Stichtag. Sie darf ein dreirädriges Fahrzeug bis 25 km/h fahren, ohne jemals eine Prüfung abgelegt zu haben.
Herr M., 71, hat seinen Autoführerschein 2023 freiwillig abgegeben. Er ist 1955 geboren. Auch er darf fahren — die Abgabe des Führerscheins spielt keine Rolle.
Herr S., 58, Jahrgang 1968. Er ist nach dem Stichtag geboren, hat aber einen Autoführerschein. Damit darf er sowohl die 25-km/h- als auch die 45-km/h-Fahrzeuge fahren.
Wie Sie in zwei Minuten Klarheit bekommen
Unser Modellfinder stellt vier Fragen und filtert daraus die Fahrzeuge, die für Sie infrage kommen. Bei Geburtsjahren in den 1960ern fragt er zusätzlich nach dem genauen Datum, weil hier der Stichtag mitten durch den Jahrgang läuft.
Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen: Rufen Sie uns an. Wir brauchen dafür nur Ihr Geburtsjahr und eine Vorstellung von Ihren Wegen. In den meisten Fällen ist die Frage nach drei Minuten geklärt.
Fahrzeuge, die ohne Führerschein infrage kommen
Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind, sind das drei typische Wege — vom Einstieg bis zum Ganzjahresfahrzeug:
E-Mobil VitaEco — 1.299 €. Dreirädrig, 25 km/h, Blei-Gel-Akku für rund 30 Kilometer. Der günstigste Einstieg für Wege im Ort.
VITA CARE 1000 Li — ab 1.999 €. Dreirädrig, 25 km/h, Lithium-Akku zum Herausnehmen, 60 oder 90 Kilometer. Unser meistverkauftes Fahrzeug, weil es fast jeden Alltag abdeckt.
Kabinenroller Cruise — 5.999 €. Als 25-km/h-Ausführung ebenfalls führerscheinfrei, dafür mit geschlossener Kabine und zwei Sitzplätzen. Für alle, die auch im November fahren müssen.
Alle drei sind dreirädrig und in der 25-km/h-Ausführung von der Stichtagsregel erfasst. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter Seniorenmobile und Kabinenroller.
Häufige Fragen
Gilt die Regel auch, wenn ich nie einen Führerschein hatte?
Ja. Die Regel fragt allein nach Ihrem Geburtsdatum. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h führen, auch ohne jemals eine Prüfung abgelegt zu haben. Eine Anmeldung oder Bescheinigung dafür gibt es nicht und brauchen Sie auch nicht.
Ich bin im Februar 1965 geboren — zählt das noch?
Ja. Der Stichtag ist der 1. April 1965. Wer am 31. März 1965 oder früher geboren ist, fällt unter die Regel. Wer am 1. April 1965 oder später geboren ist, nicht. Weil der Stichtag mitten durch den Jahrgang läuft, fragt unser Modellfinder bei Geburtsjahren aus den 1960ern nach dem genauen Datum.
Muss ich beim Fahren einen Ausweis dabeihaben?
Sie brauchen keinen Führerschein, weil Sie keinen haben müssen. Führen Sie aber einen Personalausweis mit: Bei einer Kontrolle ist Ihr Geburtsdatum das Einzige, worauf es ankommt, und mit dem Ausweis ist die Sache in einer Minute erledigt.
Darf ich fahren, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?
Das ist der eine Fall, in dem wir zur Vorsicht raten. Bei einem Entzug oder einem Fahrverbot kann die Behörde auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrer Führerscheinstelle und sprechen Sie uns offen darauf an.
Brauche ich für ein 45-km/h-Fahrzeug einen besonderen Führerschein?
Sie brauchen mindestens die Klasse AM. Die ist in jedem Autoführerschein enthalten, auch in den alten Klassen 3, 4 und 5. Wer nie einen Führerschein gemacht hat, kann die Klasse AM erwerben; dafür ist eine Prüfung nötig.
Gilt der Stichtag auch für vierrädrige Fahrzeuge?
Nein, die Regel ist auf dreirädrige Fahrzeuge zugeschnitten. Bei vierrädrigen Modellen hängt die Einstufung an den Papieren des konkreten Fahrzeugs. Deshalb finden Sie bei uns dort keine pauschale Zusage, sondern die Bitte, es vor der Bestellung gemeinsam zu klären.